- Begleitung des Pflegebedürftigen zu Arztbesuchen (Wir fahren nicht selbst!)
- Einkaufen von Gegenständen des täglichen Bedarfs (inkl. Arzneimittelbeschaffung)
- Zubereitung von warmen Speisen
- Aufräumen und Reinigen der Wohnung des handelsüblichen Lebensbereiches ohne Grundreinigung (An dieser Stelle möchten wir höflichst darauf hinweisen, dass wir kein Reinigungsunternehmen sind! Aufgrund vieler Anfragen, ob denn zum Beispiel eine Reinigung nach Bauarbeiten o.Ä. durch uns durchgeführt werden kann, müssen wir auf eine fachmännische Gebäudereinigungsfirma verweisen.)
- Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
Grundsätzlich gilt, dass Leistungen der Grundpflege über den Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden – dies geschieht bei mehreren zusammengefügten Leistungen, z.B. eine Ganzwaschung, Ausscheidungen und Lagern/Betten, über sogenannte „Leistungskomplexe“.
Zusätzlich zum Pflegegrad hat jeder Pflegebedürftige die Möglichkeit die so genannten „zusätzlichen Betreuungsleistungen“ nach §45 b in Anspruch zu nehmen.