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(heißt: Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte erbracht werden)

  • Wundversorgung, akut und chronisch
  • Verbandwechsel
  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Kompressionsbehandlung:
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden

Um die Tätigkeiten der Behandlungspflege ausführen zu können ist eine durch den behandelnden Arzt ausgestellte Verordnung zwingend erforderlich! Diese muss durch die zuständige Krankenkasse genehmigt werden, welche auch für die abschließende Zahlung aufkommt.

Wichtig zu ausgestellten Verordnungen:

  • „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ heißt das Muster 12a, welches zwingend genutzt werden muss!
  • Eine Erstverordnung ist nur für 14 Tage gültig
  • Eine Folgeverordnung kann bis zu einem Jahr ausgestellt und genehmigt werden
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