Die Häusliche Intensivpflege/Heimbeatmung:
Die Heimbeatmung ist ein Teilgebiet der Intensivmedizin, bei der Patienten aufgrund zeitweiliger oder bleibender Störungen des Nervensystems oder der Atemmuskulatur…
(heißt: Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte erbracht werden)
Um die Tätigkeiten der Behandlungspflege ausführen zu können ist eine durch den behandelnden Arzt ausgestellte Verordnung zwingend erforderlich! Diese muss durch die zuständige Krankenkasse genehmigt werden, welche auch für die abschließende Zahlung aufkommt.
Wichtig zu ausgestellten Verordnungen: