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Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu dem Thema Pflege.

Wir haben einmal für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Nachlesen zusammen gestellt:

Definitiv: ja! Diese Frage und ihre Antwort sind sogar sehr wichtig, denn viele Menschen gehen davon aus, dass der Pflegedienst, welcher durch den (Haus-)Arzt oder durch das Krankenhaus genannt wird, auch zwingend gewählt werden muss. Das Gesetz sichert ganz klar allen Versicherten ein Wahlrecht zwischen allen in Deutschland zugelassenen Pflegediensten zu – auch ortsübergreifend (s. BSG, Urteil vom 24.05.2006, Az.: B 3 P 1/05 R).

Die besprochenen Leistungen sind jederzeit änderbar, auch wenn die Versorgung schon erfolgt. Wenn mehr Leistungen dazu gebucht werden, zum Beispiel aufgrund von einer temporären Verschlechterung des Gesundheitszustandes, sollte man stets den Vergütungssatz des Pflegegrades im Auge behalten um Zuzahlungen zu vermeiden.

 

Sollten dauerhaft mehr Leistungen benötigt werden, ist unter Umständen eine Erhöhung des Pflegegrades sinnvoll! Gerne helfen wir Ihnen weiter, sollten Fragen bestehen – sprechen Sie uns einfach an!

Sie können den Vertrag mit Ihrem Pflegedienst jederzeit fristlos, ohne Angabe von Gründen, kündigen. Dies ist gesetzlich so geregelt (gem. § 627 BGB), somit sind alle vertraglich festgehaltenen Klauseln unwirksam und der Pflegedienst kann sich nicht darauf berufen.

Kurze Info: Der Pflegedienst hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen!

Dieses Thema ist sehr komplex und wir würden die Antwort ungern in zwei Sätze „quetschen“, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Thema „Verhinderungspflege“.

Wir sind täglich 24 Stunden für Sie erreichbar! Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Hausnotrufsystems, welches in der häuslichen Umgebung installiert wird und im Notfall durch einen Knopfdruck ausgelöst wird.

Wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen, vermitteln wir Sie gerne an unseren Kooperationspartner weiter. Dieser kann Ihnen unverbindlich alle Fragen beantworten.

Um in der Pflege zu arbeiten, sollte man eine abgeschlossene Berufsausbildung zum examinierten Altenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d), Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger oder Krankenschwester vorweisen können. Seit 2020 wird der Beruf des Pflegefachmannes (m/w/d) angeboten und ersetzt die bisherigen Pflege-Ausbildungen.

Es gibt allerdings Tätigkeitsfelder in denen eine Ausbildung nicht zwingend erforderlich ist. Der oft genutzte und abwertende Satz: „Waschen kann jeder!“, ist in diesem Kontext gar nicht verwerflich, denn er stimmt! Die Grundpflege kann von jedem durchgeführt werden, auch von ungelernten Kräften (Pflegehilfskräfte). Allerding bleibt es im praktischen Pflegealltag vor Ort meist nicht bei der reinen Grundpflege, sodass hier folgende Aus- und Weiterbildungen notwendig sind, die eine Tätigkeit im Bereich der Behandlungspflege voraussetzen. Hierzu zählt vor allem die wichtigste Weiterbildung für Pflegehilfskräfte: „Behandlungspflege LG1 und LG2“.

Grundsätzlich versuchen wir in Absprache mit Ihnen die Leistungen, die wir erbringen sollen, so zu gestalten, dass keine Zuzahlung anfällt. Die Pflegesachleistungen und die Kombinationsleistungen werden durch uns mit der Pflegekasse abgerechnet und in der Regel reicht dieser aus. Sollte der Vergütungssatz überschritten werden, fallen Mehrkosten an. Dies ist jedoch in jedem Fall steuerbar!

Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / 12,5 Punkte – 27 Punkte durch die Ermittlung des MDK

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / 27 Punkte – 47,5 Punkte durch die Ermittlung des MDK

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / 47,5 Punkte bis 70 Punkte durch die Ermittlung des MDK

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / 70 Punkte bis 90 Punkte durch die Ermittlung des MDK

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung / 90 Punkte bis 100 Punkte durch die Ermittlung des MDK

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Also je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung erhält der Versicherte. Mit diesem Geld finanzieren Sie die Pflegeunterstützung, die Sie selbst organisieren, heißt durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Pflegepersonen! Das Pflegegeld wird direkt an Sie ausgezahlt, sodass Sie frei darüber verfügen können.

Pflegegrad 1*

0,00 €* / 0,00 €* (ab dem 01.07.2021)

Pflegegrad 2

316,00 € / 332,00 € (+16€ ab dem 01.07.2021)

Pflegegrad 3

545,00 € / 572,00 € (+27€ ab dem 01.07.2021)

Pflegegrad 4

728,00 € / 764,00 € (+36€ ab dem 01.07.2021)

Pflegegrad 5

901,00 € / 946,00 € (+45€ ab dem 01.07.2021)

Das Pflegegeld kann mit der Pflegesachleistung kombiniert bezogen werden = Kombinationsleistung!

*Personen mit dem Pflegegrad 1 bekommen kein Pflegegeld (Geldleistung), haben jedoch Anspruch auf eine zweckgebundene Kostenerstattung von bis zu 125,00€ monatlich.

Wenn der Gesundheitszustand alters- und/oder krankheitsbedingt eine alleinige Versorgung nicht mehr zulässt oder die Selbstständigkeit so beeinträchtigt ist, ist es ratsam einen Pflegegrad zu beantragen.

Dies wäre auch in unserer Übersicht der erste Schritt! Stellen Sie diesen Antrag so früh, wie eben möglich, denn die Pflegegeldzahlung wird ab Antragseingang gezahlt!

  1. Der Antrag für den Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Kontaktdaten können Sie aus Ihrer Krankenversicherung nutzen, denn die Pflegekassen sind an die Krankenkasse angegliedert. (Zum Beispiel: Sie sind bei der AOK versichert, dann reicht es den Antrag an die AOK zu richten und um Weiterleitung zu bitten!)
  2. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie „Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen“ und per Post, per Fax oder E-Mail versenden.
  3. Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter (MDK) zu Ihnen nach Hause kommen.
  • Neben den persönlichen Angaben müssen Sie zusätzlich Angaben machen, welche Leistungen Sie beantragen wollen, was davon abhängig ist, wie Sie versorgt werden wollen. Es gibt die Möglichkeit durch Angehörige gepflegt zu werden, einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen oder in einer in einer stationären Einrichtung versorgt zu werden!
  • Es kann bei der Abschätzung des Pflegebedarfs teilweise schwierig werden, da viele Begriffe und die Arten und Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen unbekannt sind. In diesem Fall stehen Ihnen Ihre Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen zur Verfügung.

Ja, sie ist natürlich möglich! Unsere Pflegekräfte sind auch an Sonn- und Feiertagen im Einsatz um die Leistungen der Grund- und Behandlungspflege zu erbringen.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, sollten Sie schnell handeln und einen Einspruch einlegen. Hierzu haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit. Der Widerspruch muss schriftlich, allerdings nicht zwingend förmlich, bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach der Einreichung hat die Pflegeversicherung drei Monate Zeit darauf zu reagieren. Wird diese Bearbeitungsfrist überschritten, haben Sie die Möglichkeit Klage zu erheben.

Geldleistung bedeutet, dass Sie gemäß Ihres Pflegegrades Summe x durch Ihre Pflegekasse erhalten und über diese Summe frei verfügen können.

Sachleistung bedeutet, dass Sie Leistungen, gemäß Ihres Pflegegrades, bei einem Pflegedienst in Anspruch nehmen können und dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Kosten, die über den Vergütungssatz hinausgehen, müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Kombinationsleistung bedeutet, dass Sie Leistungen bei einem Pflegedienst in Anspruch nehmen und dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Sollte der Vergütungssatz nicht voll ausgeschöpft sein, wird ein prozentualer Anteil der Differenz durch die Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.

Gerne möchten wir auch die Angehörigen unterstützen und haben einmal ein paar Informationen zusammengestellt,

die helfen und unterstützen sollen:

  • Lieblingsgetränke ermitteln.
  • Abmessung der benutzten Trinkgefäße.
  • Trinkplan führen.
  • Regelmäßige Aufforderungen zum Trinken.
  • Zuwendung und Aufmerksamkeit sind auch der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme in hohem Maße förderlich.
  • Hilfsmittel einsetzen, z. B. spezielle Trinkgefäße. Bohnenkaffee und schwarzer Tee fördern die Harnausscheidung und können daher nur bedingt bei der Flüssigkeitsmenge mitgezählt werden. Dies gilt auch für alkoholische Getränke.
  • Wenn möglich, regelmäßig das Gewicht kontrollieren.
  • Gute Sitz- und Kopfhaltung, aufrecht!
  • Nicht mit dem Patienten während des Essens „plaudern“.
  • Fragen nur stellen, wenn Mund leer und alles geschluckt ist.
  • Dem Patienten beim Essen Zeit lassen.
  • Nur kleinen Biß oder Schluck anreichen. Nachschlucken lassen.
  • Gut kauen und auf Mundschluß beim Schlucken achten.
  • Nach jedem Schluck kurze Pause einhalten.
  • Der Mund muß leer sein, bevor eine neue Portion angereicht wird.
  • Sind nach dem Schlucken noch Speisereste im Mund, dann ein- bis zweimal nachschlucken lassen.
  • Nach jeder Mahlzeitengabe Mundpflege durchführen.
  • Der Patient sollte nach jeder Nahrungsaufnahme möglichst für 20 Minuten aufrecht sitzen.

Nahrungsverweigerung, z. B. bei Demenz

Ruhe und Geduld beim Essen vermitteln, Essgewohnheiten möglichst beibehalten, immer wieder an das Essen erinnern, Essen erlebbar machen durch z. b. bekannte Gerüche, Geschirrklappern, Mithilfe bei der Zubereitung, bei Bedarf Mahlzeit beenden und zu einem späteren Zeitpunkt erneuter Versuch.

Appetitlosigkeit

Mehrmals kleinere Portionen anbieten, auf appetitliche Zubereitung und Anrichtung auf dem Teller achten, Lieblingsspeisen anbieten, Appetit durch saure Speisen oder eine gut gewürzte Vorsuppe anregen, möglichst mit dem Pflegebedürftigen in Gemeinschaft essen.

Sodbrennen

Vermeidung von säurehaltigen Lebensmitteln, nach dem Essen nicht hinlegen, ggf., nur mit erhöhtem Oberkörper, nach ärztlicher Absprache 2-3 Stunden nach dem Essen säurebindende Medikamente verabreichen, Joghurt anbieten, bindet wegen des Eiweißgehalts die Säure, mehrere kleinere Mahlzeiten anbieten

Blähungen und Völlegefühl

Auf blähende Nahrungsmittel (z. B. Kohl, Zwiebeln, kohlensäurehaltige Getränke) verzichten, langsam essen und gut kauen, Entblähende Tees verabreichen (Fenchel- Kümmel oder Anistee), mehrere kleinere Mahlzeiten anbieten, zu den Mahlzeiten wenig Flüssigkeit anbieten, zur Bewegung anregen falls möglich.

Schluckstörungen

Den Kopf so stützen, dass er leicht nach vorne gebeugt ist, dies erleichtert den Schluckakt, vollständig schlucken lassen, ggf., mehrmals nachschlucken, Mund muß für den nächsten Bissen leer sein, mit kleinen Mengen beginnen, Flüssigkeit in kleinen Schlucken anbieten, bei verzögertem Schluckreflex sanfte Ausstreichung von der Unterseite des Kinns zum Kehlkopf hin, da so der Schluckreflex unterstützt wird, nach dem Essen Pflegebedürftigen mindestens 20 Minuten aufrecht sitzen lassen.

  • Tiefes Einatmen, kann durch auflegen der Hände im Bauch bzw. Flankenbereich verstärkt werden. Pflegebedürftiger soll versuchen, die Hände „wegzuatmen“
  • Einreiben der Brust und des Rückens mit Ätherischen Salben
  • Atmen gegen einen Widerstand z.B. mit einem Strohhalm Wasser aufwirbeln oder einen Luftballon aufblasen lassen (nicht bei Lungenemphysem und Pneumothorax)!
  • Dosierte Lippenbremse, durch die Nase einatmen und die Luft leicht und ohne Anstrengung zwischen den aufeinander gelegten Lippen entweichen lassen
  • Regelmäßige Umlagern, zur besseren Belüftung der Lungenpartien.
  • Oberkörperhochlagerung, erleichtert das Durchatmen und Abhusten
  • Kutschersitz – sitzend die Ellenbogen auf die Knie auflegen, der Brustkorb wird gedehnt und ermöglicht so besonders tiefes durchatmen (Diese Haltung bringt Erleichterung bei Atemnot)
  • Reden Sie offen über Schmerzen und Symtome.
  • Plötzlich auftretende, neue Schmerzen sind immer ein Alarmzeichen. Direkt den Hausarzt/ Notarzt verständigen.
  • Chronische Schmerzen, aber auch immer wiederkehrende akute Schmerzen können die Lebensqualität stark und dauerhaft beeinträchtigen.
  • Durch natürliche Schmerzreaktionen (z.B. Schonhaltung, flache Atmung) bilden sich häufig weitere gesundheitliche Probleme, die zu weiteren Schmerzen führen können (Schmerzspirale).
  • Eine genaue Beobachtung des Patienten hinsichtlich Körperhaltung, Gesichtsausdruck, Unruhe etc. ist sehr wichtig und hilft, die Ursachen herauszufinden.
  • Angst, Verzweiflung, Sorgen und Einsamkeit fördern Schmerzen.
  • Zuwendung, Verständnis, Hoffnung und Freude lindern Schmerzen.
  • Jede dauerhafte medikamentöse Schmerzbehandlung ist Sache des Arztes.
  • Neben der Schmerztablette gibt es einige andere Möglichkeiten, Schmerzen zu nehmen oder zu lindern. Z.B. Wärme-, Kälteanwendungen, Massagen, autogenes Training und andere mehr.
  • Zentralen Raum auswählen
  • Das Bett so aufstellen, das Zugluft vermieden wird und die Sicht zu Tür und Fenster möglich ist. Das Bett sollte bei Bedarf von drei seiten her zugänglich sein.
  • Hochflorige Teppiche und Läufer entfernen, um die Sturzgefahr zu minimieren.
  • Den Raum mit Bildern und Fotos dekorieren.
  • Einen Schrank mit Pflegeutensilien und Wäsche bestücken.
  • Gute Beleuchtung über dem Bett, gute Raumausleuchtung.
  • Ggf. Telefon installieren.
  • Ggf. bequemen Sessel in den Raum stellen.
  • Bücherregal mit Büchern.
  • Radio und / oder Fernsehapparat.
  • Nachttisch.

Beachten Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen die Prinzipien der rückenschonenden Arbeitsweise:

 

  • Nutzen Sie Ihre Wirbelsäule nach den anatomisch vorgegebenen Bewegungsmöglichkeiten.
  • Wenn möglich zu zweit arbeiten.
  • Hilfsmittel einsetzen, hier beraten wir Sie gern!
  • Hilfsgriffe einsetzen, Schulungen hierzu sind möglich!
  • Für angepaßtes Höhenniveau der Arbeitsfläche sorgen.
  • Geeignetes Schuhwerk tragen.
  • Primäres pflegerisches Ziel sollte die Förderung der Harnkontinenz sein, dies kann mit folgenden Maßnahmen gelingen:

  • Toilettentraing
  • Hier wird der Betroffene, der unter Stress- oder Dranginkontinenz leidet, dazu motiviert, in regelmäßigen Abständen seine Blase auf der Toilette vollständig zu entleeren, der Betroffene sollte während des Trainings 2-3 Liter über den Tag verteilt trinken und versuchen, den Urin für eine gewisse Zeit zu halten. Der Zeitpunkt zur Blasenentleerung sollte ein halbe Stunde vor die vermutliche Blasenentleerung gelegt werden, die mit dem Miktionsprotokoll ermittelt werden kann. Die Intervalle zwischen den einzelnen Blasenentleerungen müssen schrittweise verlängert werden. Unterstützt wird das Toilettentrainig, wie oben schon erwähnt, durch ein Miktionsprotokoll, welches die Ausscheidungsgewohnheiten aufzeigt. Mit Hilfe dieses Protokolls ist z. B. erkennbar, zu welchen Uhrzeiten die Vorlage naß ist. Hier kann dann versucht werden, den Betroffenen z. B. eine halbe Stunde vor dieser Uhrzeit an den Toilettengang zu erinnern oder ihn zu begleiten. Gleiches gilt natürlich auch für Stuhlinkontinente.

  • Appetitlosigkeit / Probleme beim Trinken

    Nicht zum Essen überreden, Wunschkost in kleinen Portionen anbieten, ggf. Aperitif (z. B. Pepsinwein) anbieten, bei Übelkeit mit Hausarzt sprechen, ob vor dem Essen ein übelkeithemmendes Medikament verabreicht werden darf.

    Flüssigkeit mittels Strohhalm oder Löffel anbieten, auch hier gilt, den Betroffenen zu nichts zu zwingen.

  • Mundtrockenheit und Mundpflege
    Kleine Schlucke der vom Kranken bevorzugten Flüssigkeit anbieten, ggf. Mundhöhle mit Tupfern befeuchten, bei Belägen Mundpflege mit Butter oder Naturjoghurt durchführen, Mischung aus Ananassaft und Wasser (50/50) regt die Speichelsekretion an, eventuell künstlichen Speichel in den Mund sprühen, Lippenpflege mit Bepanthensalbe.
  • Atemnot und Rasselatmung
    Oberkörper erhöht lagern, für Luftzug mittels geöffnetem Fenster oder Ventilator sorgen, mit Hausarzt das Problem besprechen, er kann Medikamente verordnen. Bei der Rasselatmung leidet der Betroffene in der Regel nicht unter Atemnot, darauf weist der entspannte Gesichtsausdruck hin und die Tatsache, daß das Rasseln nicht bei der Ein- sondern der Ausatmung auftritt.
  • Körperpflege und Lagerung

    Pflegeziel ist hier primär das Wohlbefinden des Betroffenen und nicht die Reinigung oder eine Lagerung zur Vorbeugung von z. B. Druckgeschwüren oder Gelenkversteifungen.

    Führen Sie nur Maßnahmen durch, die dem Betroffenen gut tun und ihn nicht zusätzlich belasten. Morgendliche Ganzwaschungen sind daher zu überdenken.

    Lagerungen können schonend durchgeführt werden, indem z. B. Kissen, Decken usw. unter die Matratze geschoben werden, um so eine Druckentlastung und Lageänderung zu bewirken.

    Bei starkem Schwitzen helfen (Teil-)waschungen mit 100% ig naturreinem Zitronen oder Salbeiöl, bei Übelkeit und Schwitzen mit Pfefferminzöl (aus der Apotheke).

    Für eine Waschschüssel werden 5 Tropfen in z. B. Milch oder Honig gegeben und dem Waschwasser zugesetzt, Seife ist dann nicht erforderlich!

    Vor Nutzung die Verträglichkeit des Öls an der Innenseite der Unterarms testen!

Sie, als Pflegeperson von einem an Demenz erkrankten Angehörigen, leisten sehr viel, häufig bis an die Grenzen Ihrer eigenen Kräfte und Möglichkeiten.

 

Den Belastungen, denen Sie Tag täglich ausgesetzt sind, werden Sie auf lange Dauer nicht ohne Unterstützung aushalten. Dieses Merkblatt soll Ihnen erste Informationen geben, wie Sie sich den Alltag mit Ihrem Angehörigen eventuell etwas erleichtern können. In den unten aufgeführten Buchtips sowie bei der Deutschen Alzheimergesellschaft können Sie weiterführende Informationen bekommen.

 

Miteinander sprechen:

  • Der Alzheimererkrankte vergißt zunehmend die Bedeutung der Wörter, er nimmt aber Situationen und gefühlsmäßige Mitteilungen wahr.
  • Erkrankten von vorne und mit Namen ansprechen
  • In kurzen, einfachen Sätzen sprechen, nur eine Information in einen Satz fassen
  • Pausen machen
  • Deutlich und langsam in einem ruhigen Tonfall sprechen, lautes Ansprechen
  • erschreckt und verwirrt ihn
  • „Gehirntrainig“ vermeiden, Patient kann nichts mehr dazu lernen und sich abstrakte
  • Dinge merken. Das Training zeigt ihm seine Defizite, er reagiert darauf zusätzlich verwirrt und wird traurig. Das Resultat ist eine zusätzliche Verwirrtheit statt Orientierungshilfe.

 

Umgang mit Unruhezuständen:

Der Kranke verliert die Orientierung an seinem Körper und kann Signale des Körpers nicht mehr deuten; die Folge ist, dass er unruhig wird. Ziel ist es hier, die Ursachen für Unruhe, Aggression bzw. das veränderte Verhalten des Kranken zu finden.

Verhalten:

  • Nicht schimpfen, dies verstärkt die Verwirrtheit und provoziert Aggressionen
  • Fragen, was am Verhalten anders ist als sonst und versuchen Faktoren zu ermitteln,
  • die sich in der Umgebung/an der Situation geändert haben
  • Naheliegende Ursachen zuerst prüfen: Harn-/oder Stuhldrang, Verstopfung
  • Hat der Patient Schmerzen? Probieren, ob die Unruhe nach Gabe einer
  • Schmerztablette nachläßt; die einmalige Schmerzmittelgabe ist harmlos gemessen an den Qualen des Kranken, wenn er Schmerzen hat. Im Zweifel den Arzt fragen.
  • Möglichkeiten für Sie, um Druckgeschwüre zu verhindern, bzw. bei bestehenden Druckgeschwüren bei der raschen Abheilung mitzuwirken:
  • 30 Grad Seitenlagerung:
    1. Pflegebedürftiger liegt auf der Seite (rechts oder links)
    2. ein Kissen an einer Seite von der Schulter bis zum Gesäß legen
    3. ein zweites Kissen zwischen die Beine legen, so dass diese nicht aufeinander
    4. liegen können
    5. Pflegebedürftigen bitten, sich auf das Kissen im Rücken zu drehen
    6. darauf achten, dass die aufliegende Schulter leicht nach vorn gezogen wird -ggf Hochlagerung der Ferse mit einem dritten Kissen
  • Schiefe Ebene
    1. Pflegebedürftiger liegt in Rückenlage
    2. Matratze auf einer Seite am Fußende beginnend ca. 10-20 cm anheben und gerollte Decke unterlegen
  • Mikrolagerungen
    1. beim sitzenden Pflegebedürftigen werden kleine Kissen jeweils rechts oder links unter das Gesäß geschoben
  • zusätzliche Druckeinwirkung durch Knöpfe, Falten im Bett oder in der Kleidung, Gegenstände oder Krümel im Bett vermeiden.
  • Hautpflege mit klarem Wasser und einer W/O-Lotion (z.B. Nivea Lotion Blau), gründliche Intimpflege durchführen, Hautfalten gut trocken tupfen.
  • Eiweiß- und vitaminreiche Kost reichen, darauf achten, dass der Pflegebedürftige mindestens 2 Liter pro Tag trinkt.

Sinnvoll ist den Pflegebedürftigen die Dinge alleine tun zu lassen die er noch kann, denn jede Bewegung fördert die Beweglichkeit!

 

Folgende Bewegungsübungen fördern die Erhaltung der Beweglichkeit:

 

  • Finger: Zur Faust bilden und wieder öffnen
  • Handgelenk: kreisen
  • Ellenbogen: Unterarm anziehen und ausstrecken
  • Schulter: mal vorwärts, mal rückwärts kreisen; Arm mal vor dem
  • Körper dann neben dem Körper, über den Kopf heben
  • Kopf: nicken, nach rechts und links drehen, einen Halbkreis nach
  • vorne oder hinten machen
  • Zehen: krallen und strecken
  • Sprunggelenk: kreisen, strecken, beugen
  • Hüfte: strecken und beugen, mit dem Oberschenkel einen Kreis Beschreiben

Bei Pflegebedürftigen, die das Bett nicht mehr verlassen, empfehlen sich neben den Bewegungsübungen auch spezielle Lagerungen. Jedes Gelenk sollte nach Möglichkeit mal gestreckt und mal gebeugt gelagert werden.

Dies ist auch bei Lagerungen im Rahmen der Vermeidung von Druckgeschwüren möglich.

Es sollten außerdem alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Pflegebedürftigen animieren, sich selber zu bewegen z. B. weicher Ball für Greifübungen, Tennisball im Schlauchverband am Fußende zur Bewegung der Füße usw..

 

Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!

  • Vermeiden Sie Stolperfallen. Teppichbrücken und hoch stehende Teppichkanten sollten entfernt werden.
  • Dem Patienten bekannte und vertraute Wege sollten immer frei begehbar sein.
  • Verringern Sie die Rutschgefahr. Auf glatten Böden wie Parkett, Laminat oder Fliesenboden rutscht man leicht aus.
  • Hausschuhe sollten die Ferse umschliessen und rutschfest sein.
  • Beim Hinsetzen und Aufstehen aus Toilettenstühlen und Rollstühlen sollen immer die Bremsen angezogen und die Fußstützen weggeklappt sein.
  • Schläfrige oder verwirrte Patienten sollen nicht unbeaufsichtigt in Toilettenstühlen oder Rollstühlen sitzen, da sie nach vorn herausfallen oder sogar mit dem Stuhl nach vorne umfallen können.
  • Immer die Ruhe bewahren. Hektische Bewegungen sind eine der Hauptursachen für Stürze.
  • Das Licht sollte sich vom Bett aus an- und ausschalten lassen.
  • Wenn möglich, sollten im Bad zusätzliche Haltegriffe montiert
  • werden.
  • Wichtige Dinge (Nachttischlampe, Getränk, Medikament, Telefon, Zeitung) sollten bequem vom Bett aus erreichbar sein.

Wir konnten Ihnen noch nicht alle Ihre Fragen hier beantworten?

Dann rufen sie uns gerne an.

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